Hinweise zum berlinpass-BuT

Die SchulKinoWochen Berlin bieten Filmvorführungen zu ermäßigten Eintrittspreisen von 4,00 € pro Schüler*in an. Schüler*innen „haben nach Vorlage des „berlinpass-BuT“ einen gesetzlich garantierten Anspruch auf kostenlose Teilnahme an eintägigen Schulausflügen“ (ganztägige oder stundenweise Veranstaltungen, Projekttage, Exkursionen, etc.). Für diese Schüler*innen kann nach Antragsstellung der Kinoeintritt erstattet werden.

Um Ihnen die Antragsstellung zu erleichtern und Schüler*innen mit berlinpass-BuT die Teilnahme an den SchulKinoWochen zu ermöglichen, haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte nachfolgend zusammengefasst:

Hinweise zum Antrag auf Zuweisung von Mitteln für eintägige Veranstaltungen

  • Antragsformular für allgemeinbildende Schulen (Vordruck Schul II 171-15 – Antrag auf Mittelzuweisung)
  • Antragsformular für berufliche Schulen (Vordruck Schul II 171-15 – Antrag auf Mittelzuweisung)
  • Merkblatt zur Umsetzung von BuT-Leistungen für sogenannte Klassenausflüge

Vor dem SchulKinoWochen-Besuch

  1. Die mit der Veranstaltung beauftragte Lehrkraft füllt den Antrag (Download oben) auf Mittelzuweisung aus. Erforderlicher Angaben:
    1. Angaben zum Schüler*zur Schülerin (Name, Vorname, Geburtsdatum)
    2. Angabe zur Leistungsberechtigung (gemäß berlinpass-BuT des Schülers*der Schülerin, B1 / B2 / L)
    3. Angaben zum Vorhaben/Ausflug (Veranstaltungsort, Datum)
    4. Angaben zu den Fahrtkosten und Nebenkosten (Eintrittsgeld)
    5. Angaben zum Zahlungsweg
  2. Die Lehrkraft unterschreibt das Formular und beantragt bei der Schulleitung die Zuweisung der Mittel vom Schulkonto. Steht kein Schulkonto zur Verfügung, leitet die Schulleitung den Antrag zur Zuweisung an das Schulamt weiter.

Nach dem SchulKinoWochen-Besuch

  1. Die mit der Veranstaltung beauftragte Lehrkraft füllt auf dem Antragsformular aus, ob die bereitgestellten Mittel in voller Höhe ausgegeben worden sind bzw. welche Summe ggf. nicht verausgabt wurde.
  2. Die Lehrkraft reicht das Antragsformular gemeinsam mit den Belegen/Quittungen bei der Schulleitung bzw. dem Schulamt ein.
  3. Nicht verbrauchte Mittel sind auf das im Antragsvordruck benannte Konto zu überweisen.

Allgemeine Informationen zum berlinpass-BuT sowie zur Beantragung des Passes

  • Die zentrale Informationsseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zum berlinpass-BuT finden Sie hier.
  • Ausführliche Informationen zum berlinpass-BuT finden Eltern hier.
  • Informationen für Eltern von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen finden Sie auf Deutsch und weiteren Sprachen über die Informationsplattform der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verfügbar.
  • Weitere Fachinformationen finden Lehrer*innen hier.